Honorierung refraktiv-chirurgischer Eingriffe

 
   

Die Kosten für Untersuchungen und Behandlungen an den FreeVis LASIK Zentren können Sie gern erfragen.

Leider dürfen wir im Internet nur auf Ihre gezielte Anfrage Angaben zu den Kosten einer Behandlung machen. Es handelt sich um Richtpreise. Abweichungen sind möglich, da Zusatzuntersuchungen erforderlich werden könnten. Sie werden jedoch über eventuelle Abweichungen in jedem Fall informiert, bevor die Leistung erbracht wird.

   
         
   

Die refraktive Chirurgie ist von der Bundesärztekammer in den Katalog der individuell zu finanzierenden Gesundheitsleistungen (IGEL) aufgenommen worden.

Die ausführliche Beratung vor einem refraktiv-chirurgischen Eingriff mit eventuell notwendigen Untersuchungen sowie alle im Zusammenhang mit der Operation notwendigen Leistungen werden Ihnen somit direkt von uns nach der GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte) in Rechnung gestellt.
Die LASIK zählt zu den Verfahren der Refraktiven Augenchirurgie, die nach den Richtlinien des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen vom 10. 12. 1999 Methoden darstellen, die nicht zu Lasten der Krankenkassen erbracht werden dürfen. (Originaltext der Richtlinien als pdf-Datei verfügbar)

Wir können daher leider keinen Überweisungsschein und auch keine Versicherungskarte zur Abrechnung akzeptieren.

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