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Die refraktive
Chirurgie ist von der Bundesärztekammer in den Katalog der individuell
zu finanzierenden Gesundheitsleistungen (IGEL) aufgenommen worden.
Die ausführliche Beratung vor einem refraktiv-chirurgischen
Eingriff mit eventuell notwendigen Untersuchungen sowie alle im
Zusammenhang mit der Operation notwendigen Leistungen werden Ihnen somit
direkt von uns nach der GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte)
in Rechnung gestellt.
Die LASIK zählt zu den Verfahren der Refraktiven Augenchirurgie,
die nach den Richtlinien des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen
vom 10. 12. 1999 Methoden darstellen, die nicht zu Lasten der Krankenkassen
erbracht werden dürfen. (Originaltext der Richtlinien als pdf-Datei verfügbar)
Wir können daher leider keinen Überweisungsschein und auch
keine Versicherungskarte zur Abrechnung akzeptieren.
Neu: Finanzierung Ihrer Augenoperation
über
bequeme Teil- oder Ratenzahlung! |