Bin ich nach der Operation arbeitsunfähig?


Grundsätzlich kann nach refraktiv-chirurgischen Eingriffen keine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ausgestellt werden.

Die durch eine Laser-Behandlung gegen Kurzsichtigkeit verursachte gesundheitliche Beeinträchtigung stellt nach einer Entscheidung des Arbeitsgerichts Frankfurt vom 23. 5. 2000 keine Arbeitsunfähigkeit im Sinne des Paragraphen 3, Absatz 1, Lohnfortzahlungsgesetz dar. (Quelle: Der Augenarzt)

Ausführliche Begründung