|
Bin ich nach der Operation arbeitsunfähig?
Grundsätzlich kann nach refraktiv-chirurgischen Eingriffen keine
Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ausgestellt werden.
Die durch eine Laser-Behandlung gegen Kurzsichtigkeit verursachte gesundheitliche
Beeinträchtigung stellt nach einer Entscheidung des Arbeitsgerichts
Frankfurt vom 23. 5. 2000 keine Arbeitsunfähigkeit im Sinne des Paragraphen
3, Absatz 1, Lohnfortzahlungsgesetz dar. (Quelle: Der Augenarzt)
Ausführliche
Begründung
|