Wer ist nicht für eine Operation geeignet?


Unabhängig von der Art und Stärke der Fehlsichtigkeit muß jeder Patient einige Kriterien und Voraussetzungen erfüllen, damit der Erfolg der Operation gewährleistet werden kann.

Kinder und Patienten unter 18 Jahre sollten nicht mit dem Augenlaser operiert werden. Die Fehlsichtigkeit sollte stabil sein (und das Auge nicht mehr wachsen), bevor der Eingriff vorgenommen wird.

Im Rahmen der Voruntersuchung werden bestimmte Parameter untersucht, wie z.B. der Pupillendurchmesser im Dunkeln und die Hornhautdicke. Öffnen sich die Pupillen im Dunkeln zu weit oder ist die Hornhaut für den notwendigen Laserabtrag zu dünn, wird ein verantwortungsvoller Operateur von der LASIK-Operation abraten. Bei Patienten mit dünner Hornhaut kann u.U. jedoch eine PRK oder LASEK durchgeführt werden.

Vorliegende Augenkrankheiten wie z.B. ein Grauer oder Grüner Star können gegen eine Operation sprechen und müssen unbedingt mit dem Augenarzt diskutiert werden.

Da bestimmte Allgemeinkrankheiten und auch Medikamente Einfluß auf die Heilung der Hornhaut haben könnten, kann das Vorliegen bestimmter Erkrankungen, wie z.B. Rheuma, gegen eine Operation sprechen.

Von einer Behandlung während der Schwangerschaft und Stillzeit sollte abgesehen werden.

Bei Allergikern sollte die Operation besonders geplant werden und in die allergiefreie Zeit gelegt werden.