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Wer ist nicht für eine Operation geeignet?
Unabhängig von der Art und Stärke der Fehlsichtigkeit muß jeder
Patient einige Kriterien und Voraussetzungen erfüllen, damit der
Erfolg der Operation gewährleistet werden kann.
Kinder und Patienten unter 18 Jahre sollten nicht mit
dem Augenlaser operiert werden. Die Fehlsichtigkeit sollte stabil sein
(und das Auge nicht mehr wachsen), bevor der Eingriff vorgenommen wird.
Im Rahmen der Voruntersuchung werden bestimmte Parameter untersucht,
wie z.B. der Pupillendurchmesser im Dunkeln und die
Hornhautdicke. Öffnen sich die Pupillen im Dunkeln
zu weit oder ist die Hornhaut für den notwendigen Laserabtrag zu
dünn, wird ein verantwortungsvoller Operateur von der LASIK-Operation
abraten. Bei Patienten mit dünner Hornhaut kann u.U. jedoch eine
PRK
oder LASEK durchgeführt werden.
Vorliegende Augenkrankheiten wie z.B. ein Grauer
oder Grüner Star können gegen eine Operation sprechen und müssen unbedingt
mit dem Augenarzt diskutiert werden.
Da bestimmte Allgemeinkrankheiten und auch Medikamente
Einfluß auf die Heilung der Hornhaut haben könnten, kann das Vorliegen
bestimmter Erkrankungen, wie z.B. Rheuma, gegen eine Operation sprechen.
Von einer Behandlung während der Schwangerschaft und
Stillzeit sollte abgesehen werden.
Bei Allergikern sollte die Operation besonders geplant
werden und in die allergiefreie Zeit gelegt werden.
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