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Übernehmen die Krankenkassen die Kosten?
Nein!
Eine Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenkasse ist grundsätzlich
nicht möglich, da die Bundesärztekammer die LASIK und andere refraktiv-chirurgische
Eingriffe als nicht erstattungsfähige Operationen eingestuft hat.
Der Hintergrund: Der Bundesausschuß der Ärzte und Krankenkassen hat
in seiner Sitzung am 10. Dezember 1999 beschlossen, die Richtlinien
über die Einführung neuer Untersuchungs- und Behandlungsmethoden neu
zu fassen. Laut der Richtlinien über die Bewertung ärztlicher Untersuchungs-
und Behandlungsmethoden gemäß § 135 Abs. 1 SGB V zählen die Verfahren
der refraktiven Chirurgie - und damit auch die LASIK - zu den Verfahren,
"die nicht als vertragsärztliche Leistungen zu Lasten der Krankenkasse
erbracht werden dürfen".
Lesen Sie hier die Richtlinien
über neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden der Kassenärztlichen
Bundesvereinigung.
Bitte sprechen Sie uns an, falls Sie an einer Finanzierung/Ratenzahlung
interessiert sind.
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