Übernehmen die Krankenkassen die Kosten?


Nein!

Eine Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenkasse ist grundsätzlich nicht möglich, da die Bundesärztekammer die LASIK und andere refraktiv-chirurgische Eingriffe als nicht erstattungsfähige Operationen eingestuft hat.

Der Hintergrund: Der Bundesausschuß der Ärzte und Krankenkassen hat in seiner Sitzung am 10. Dezember 1999 beschlossen, die Richtlinien über die Einführung neuer Untersuchungs- und Behandlungsmethoden neu zu fassen. Laut der Richtlinien über die Bewertung ärztlicher Untersuchungs- und Behandlungsmethoden gemäß § 135 Abs. 1 SGB V zählen die Verfahren der refraktiven Chirurgie - und damit auch die LASIK - zu den Verfahren, "die nicht als vertragsärztliche Leistungen zu Lasten der Krankenkasse erbracht werden dürfen".

Lesen Sie hier die Richtlinien über neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden der Kassenärztlichen Bundesvereinigung.

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